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   OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12   

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OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12 (https://dejure.org/2012,41977)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2012 - 2 Bs 230/12 (https://dejure.org/2012,41977)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2012 - 2 Bs 230/12 (https://dejure.org/2012,41977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 4 Abschn W BauPolV HA, § 15 Abs 1 BauNVO
    Nachbarschutz bei Zu- und Abfahrten zu Wohngrundstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der von Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen in einem als "Wohngebiet" festgesetzten Baugebiet eines übergeleiteten hamburgischen Baustufenplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPVO § 10 Abs. 4 Abschn. W
    Zumutbarkeit der von Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen in einem als "Wohngebiet" festgesetzten Baugebiet eines übergeleiteten hamburgischen Baustufenplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Ob die im vorderen Bereich festgesetzte Baufluchtlinie nach dem Willen des Plangebers als erschöpfend anzusehen ist mit der Folge, dass das Grundstück grundsätzlich in seiner gesamten Tiefe bebaut werden darf (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.1.1968, BVerwGE 29, 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, NordÖR 2010, 72, 73 f.), oder ob sich die überbaubare Fläche ergänzend nach dem Maßstab des § 34 Abs. 1 BauGB bestimmt, kann dabei offen bleiben.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Das Merkmal "Umfang" in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist deshalb nur dann von Bedeutung, wenn Quantität in Qualität umschlägt, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, NVwZ 1995, 899, 900; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, NordÖR 2009, a.a.O., 310; Beschl. v. 10.5.2012, 2 Bs 129/12).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Denn jedenfalls vermittelt § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ohnehin keinen generellen Nachbarschutz, sondern nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des im Einfügenserfordernis enthaltenen Rücksichtnahmegebots (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, ZfBR 1998, 166).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, NordÖR 2008, 404, 406; Beschl. v. 16.8.2011, 2 Bs 132/11; Beschl. v. 30.9.2011, 2 Bs 108/11), dass die Nachbarn die von den Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen im Regelfall hinzunehmen haben, soweit nicht ausnahmsweise besondere örtliche Verhältnisse Veranlassung geben, diese als unzumutbar zu bewerten (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516; Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, NordÖR 2008, 404, 406; Beschl. v. 16.8.2011, 2 Bs 132/11; Beschl. v. 30.9.2011, 2 Bs 108/11), dass die Nachbarn die von den Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen im Regelfall hinzunehmen haben, soweit nicht ausnahmsweise besondere örtliche Verhältnisse Veranlassung geben, diese als unzumutbar zu bewerten (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516; Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914).
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, NordÖR 2008, 404, 406; Beschl. v. 16.8.2011, 2 Bs 132/11; Beschl. v. 30.9.2011, 2 Bs 108/11), dass die Nachbarn die von den Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen im Regelfall hinzunehmen haben, soweit nicht ausnahmsweise besondere örtliche Verhältnisse Veranlassung geben, diese als unzumutbar zu bewerten (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516; Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914).
  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, NordÖR 2009, 356, 357 m.w.N.; Beschl. v. 11.12.2009, 2 Bs 204/09, zu der auch hier maßgeblichen Erhaltungsverordnung Groß Flottbek; Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris, Rn. 22) ausgeführt, dass die Erhaltungsverordnung allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen dient.
  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Sie knüpft zudem allein an die tatsächlich vorhandene Bebauung an, während diese für die Eigenart des Baugebiets i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gerade unerheblich bzw. nur insoweit beachtlich ist, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310, 312 und v. 4.5.2009, NordÖR 2009, 308, 309 f., jew. m.w.Nachw.).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Sie knüpft zudem allein an die tatsächlich vorhandene Bebauung an, während diese für die Eigenart des Baugebiets i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gerade unerheblich bzw. nur insoweit beachtlich ist, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, NordÖR 2009, 310, 312 und v. 4.5.2009, NordÖR 2009, 308, 309 f., jew. m.w.Nachw.).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12
    Ob die im vorderen Bereich festgesetzte Baufluchtlinie nach dem Willen des Plangebers als erschöpfend anzusehen ist mit der Folge, dass das Grundstück grundsätzlich in seiner gesamten Tiefe bebaut werden darf (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.1.1968, BVerwGE 29, 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, NordÖR 2010, 72, 73 f.), oder ob sich die überbaubare Fläche ergänzend nach dem Maßstab des § 34 Abs. 1 BauGB bestimmt, kann dabei offen bleiben.
  • OVG Hamburg, 16.08.2011 - 2 Bs 132/11

    Pflicht zur Einhaltung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze; bei

  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13

    Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!

    vgl. insofern OVG NRW, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 3182/08 -, BRS 76 Nr. 83 = juris Rn. 54 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 8. November 2012 - 2 Bs 230/12 -, BRS 79 Nr. 138 = juris Rn. 4.
  • OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15

    Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO

    Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, dass die Nachbarn die von den üblichen Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen im Regelfall hinzunehmen haben, soweit nicht besondere örtliche Verhältnisse zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter Einschränkungen genehmigt werden kann (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.2012, NordÖR 2013, 249; Urt. v. 30.4.2008, NordÖR 2008, 404, 406 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

    Das Merkmal "Umfang" in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist nur dann von Bedeutung, wenn Quantität in Qualität umschlägt, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfasst (zum Vorstehenden: OVG Hamburg, Beschluss v.0 8.11.2012 - 2 Bs 230/12, Rz. 7).

    Denn die von den Stellplätzen und Garagen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Belästigungen oder Störungen sind im Regelfall hinzunehmen, soweit nicht ausnahmsweise besondere örtliche Verhältnisse Veranlassung geben, diese als unzumutbar zu bewerten (OVG Hamburg, Beschluss v. 08.11.2012 - 2 Bs 230/12, Rz. 4, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Bs 6/16
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO dient aus systematischen Gründen und wegen der Bezugnahme auf die Vorschriften zu den Baugebieten (§§ 2 - 14 BauNVO) allein der Bewahrung der Art der baulichen Nutzung (vgl. z. B. BVerwG, Urteil v. 16.03.1995 - NVwZ 1995, 899, 900; OVG Hamburg, Urteil v. 02.07.2014 - 2 Bf 186/10; Beschluss v. 08.11.2012 - 2 Bs 230/12; Beschluss v. 07.09.2012, NordÖR -, 106; 108; Beschluss v. 04.05.2009, NordÖR 2009, 306, 310).

    Für einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO genügt somit nicht allein ein im Vergleich zur planmäßigen Bebauung unübliches Maß der baulichen Nutzung (BVerwG, Urteil v. 16.03.1995, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss v. 08.11.2012 - 2 Bs 230/12; Beschluss v. 07.09.2012, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

    Das Merkmal "Umfang" in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist nur dann von Bedeutung, wenn Quantität in Qualität umschlägt, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfasst (zum Vorstehenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.2012, 2 Bs 230/12, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 L 7/13

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Grundstückszufahrt

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen der angrenzenden Nachbargrundstücke, die mit der Befahrung einer auf einem sog. Pfeifenstielgrundstück liegenden Zufahrt zu einem in zweiter Reihe gelegenen Grundstück verbunden sind, regelmäßig nicht als rücksichtslos angesehen werden können (HambOVG, Beschl. v. 08.11.2012 - 2 Bs 230/12 -, Juris RdNr. 4).
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